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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - VII 247/2000 EFG 2004 S. 864

Gesetze: AO § 169 Abs. 1 Satz 1, AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 181 Abs. 1, AO § 181 Abs. 2, AO § 181 Abs. 3, AO § 182 Abs. 1

Zur Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für einen Folgebescheid

Leitsatz

Der Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Folgebescheid ist nach § 171 Abs. 10 AO gehemmt, soweit und solange in offener Feststellungsfrist ein Grundlagenbescheid, der für die Festsetzung der Folgesteuer bindend ist, noch zulässig ergehen kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 864
EFG 2004 S. 864 Nr. 12
UAAAB-20872

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Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 23.10.2003 - VII 247/2000

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