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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2135/03 EFG 2004 S. 1223

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Nr. 2

Änderungsbefugnis bei nicht kompensierbarer Kirchensteuer im Erstattungsjahr

Leitsatz

Führen entrichtete Kirchensteuerzahlungen in ihrer Zahlungshöhe deshalb nicht zu einer endgültigen Belastung, weil im Erstattungsjahr eine Kompensation mit gleichartigen Aufwendungen nicht möglich ist, so können insoweit die bereits bestandskräftigen Einkommensteuerveranlagungen der Vorjahre gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1223
EFG 2004 S. 1223 Nr. 16
JAAAB-20867

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.01.2004 - 2 K 2135/03

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