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FG Bremen Urteil v. - 2 K 477/02 (5) EFG 2004 S. 824

Gesetze: BGB § 705, BGB § 709 Abs. 1, BGB § 714, FGO § 40 Abs. 2, FGO § 110 Abs. 1

Klagebefugnis bei stillschweigend gegründeter GbR

Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils

Umsatzsteuer 1996 bis 1998

Leitsatz

1. Wurde in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass der Kläger sich mit einem Dritten zu einem gemeinschaftlichen Zweck zusammengetan und dadurch eine GbR begründet hat, so ist diese Feststellung für andere Verfahren bindend und der Entscheidung zugrunde zu legen.

2. Die Beteiligten einer stillschweigend – ohne Gesellschaftsvertrag – begründeten GbR sind mangels abweichender Vereinbarungen nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Ein Gesellschafter kann daher allein nicht zulässig Klage gegen einen gegen die Gesellschaft gerichteten Umsatzsteuerbescheid erheben.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 824
EFG 2004 S. 824 Nr. 11
JAAAB-20640

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FG Bremen, Urteil v. 10.03.2004 - 2 K 477/02 (5)

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