Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit eines Laborarztes im
Rahmen der Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften
Gewerbesteuermessbetrags 1992 bis 1998
Leitsatz
1. Die Tätigkeit einer ein
medizinisches Labor betreibenden GbR ist als gewerblich anzusehen, wenn aus der
Anzahl der durchgeführten Untersuchungen, der Zahl der fachlich
vorgebildeten Mitarbeiter, der durchschnittlichen Dauer der jeweiligen
Untersuchung sowie der Beschäftigung der Gesellschafter mit anderen
Aufgaben als den Untersuchungen (hier: Aufbauleistung während der
Anfangsjahre der Tätigkeit der GbR) auf eine fehlende eigenverantwortliche
Tätigkeit der Gesellschafter geschlossen werden kann.
2. Atypisch still beteiligten
Laborärzten können keine Befundungen im Rahmen der Ermittlung der
durchschnittlichen Dauer einer Untersuchung zugerechnet werden, wenn diese in
einem räumlich entfernten, in einem anderen Bundesland belegenen Labor
tätig sind und somit nicht leitend und eigenverantwortlich im Labor der
GbR tätig geworden sein können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 919 EFG 2004 S. 919 Nr. 12 SAAAB-20637
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 14.01.2004 - 2 K 1149/01
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.