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FG Baden-Württemberg 23.01.2003 13 K 101/99, IWB 8/2004 S. 843

Einkommensteuer | Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland

(1) An den Nachweis von Bedürftigkeit und Zahlungen bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland sind in bekannten Krisengebieten (Kosovokonflikt) keine überzogenen Anforderungen zu stellen. (2) Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 33a EStG kann auch durch Zeugenbeweis erbracht werden. (3) Unterhaltsleistungen i. S. von § 33a EStG setzen keine laufenden Zahlungen voraus; bei nur gelegentlichen Zahlungen erfolgt auch keine Kürzung des Höchstbetrags, soweit die Bedürftigkeit das ganze Jahr über gegeben ist (FG Ba-Wü., Urt. v. , 13 K 101/99, EFG 2004, S. 201). • Hinweis: Streitig war die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an die im Streitjahr 1996 im Kosovo lebende, verwitwete Mutter des Kl. Vorgelegt wurden eine Unterhaltsbescheinigung, aus der sich ergab, dass die Mutter weder über eig...BStBl II 1987, S. 341

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