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OLG 10.10.2003 15 U 26/02, NWB 18/2004 S. 144

Straßenverkehrsrecht | Mehrwertsteuererstattungsklausel in der Kaskoversicherung

Die Klausel in den Versicherungsbedingungen eines Kaskoversicherers „Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat„ verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und ist daher unwirksam, weil für den Fall der schadensbedingten Ersatzbeschaffung – bei Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs – nicht klar ist, ob diese Variante der Schadensabwicklung von der Mehrwertsteuererstattung ausgeschlossen ist ( nrkr., NJW 2004, 1116).

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