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LAG Sachsen-Anhalt 16.12.2003 L 4 KR 33/00, NWB 18/2004 S. 144

Krankenversicherung | Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung infolge Kassenfusion

Versicherte können ihre Krankenkasse kündigen, wenn der Beitragssatz im Zuge einer Kassenfusion erhöht wurde. Entgegen einer Auffassung des Bundesversicherungsamtes tritt die aus der Fusion hervorgegangene Kasse in die Rechte und Pflichten der alten Kassen ein und übernimmt die Mitgliedschaften inklusive noch offener Beitragsforderungen und Leistungspflichten ( und ).

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