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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 275/99 EFG 2004 S. 866 Nr. 12

Gesetze: EStG § 10d, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2

Besteuerung eines Veräußerungsgewinns rechtfertigt kein Einkommensteuererlass bei nicht verrechenbaren Verlusten aus Vorjahren

Leitsatz

  1. Die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Seeschiffs rechtfertigt keinen Erlass von Einkommensteuer unter dem Gesichtspunkt, dass sich die Verluste früherer Jahre steuerlich nicht ausgewirkt haben.

  2. Sachliche Billigkeitsgründe sind nicht darin zu sehen, dass auch nach der Neuregelung des § 10d EStG durch das Steuerreformgesetz 1990 nicht alle in der Vergangenheit entstandenen Verluste zu berücksichtigen waren.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 866 Nr. 12
SAAAB-20436

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.02.2003 - 8 K 275/99

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