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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 1910/01

Gesetze: UStG § 3 Abs. 4, BGB § 640, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 53, InsO § 38, AO 1977 § 251 Abs. 2

Umsatzsteuerverbindlichkeit aufgrund von im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht erbrachter Werkleistung als Masseverbindlichkeit

Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember 2000

Leitsatz

Wählt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines von der Gemeinschuldnerin eingegangenen Werklieferungsvertrages dadurch, dass auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Werkleistungen erbracht und das Werk abnahmereif gemacht werden soll, ist die Leistung vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als einheitliches Werk zu betrachten und einheitlich als Masseverbindlichkeit zu behandeln.

Fundstelle(n):
DAAAB-20428

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Sächsisches FG, Urteil v. 29.07.2003 - 3 K 1910/01

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