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FG Münster Urteil v. - 8 K 5960/01 E, 8 K 5961/01 G

Gesetze: EStG § 21, EStG § 4 Abs 4

Betriebsausgaben:

Anerkennung von Mietverhältnissen über Arbeitsräume zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Leitsatz

Vermietet ein Arbeitnehmer Räumlichkeiten an seinen Arbeitgeber, der sie wiederum dem vermietenden Arbeitnehmer als Arbeitsraum im Rahmen des Dienstverhältnisses überlässt, so erfordert die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses das Vorliegen besonderer Umstände, die eine derartige Vermietung üblich und nicht missbräuchlich erscheinen lassen. Diese Umstände sind nur dann gegeben, wenn der Arbeitgeber ähnliche Vertragsbeziehungen auch mit anderen Arbeitnehmern abschließt, wenn er ggfs. auch von Nichtarbeitnehmern entsprechende Räume zu gleichen Bedingungen anmietet und wenn den vermietenden Arbeitnehmern keine weiteren Arbeitsplätze in der Betriebstätte des Arbeitgebers zur Verfügung stehen.

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 687 Nr. 18
YAAAB-20379

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 05.06.2003 - 8 K 5960/01 E, 8 K 5961/01 G

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