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FG Münster Urteil v. - 14 K 7166/01 E EFG 2003 S. 1368 Nr. 19

Gesetze: EStG § 10 Abs 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 7g Abs 3

Betriebsausgaben:

Fortbestand einer Ansparrücklage bei Einbringung des Betriebes nach § 24 UmwStG; Nachweis eines tatsächlich betriebenen Studiums

Leitsatz

1) Eine Ansparrücklage kann nach der Einbringung eines Betriebes nach § 24 UmwStG nur dann fortgeführt werden, wenn der Betrieb als solcher unverändert fortgeführt wird.

2) Voll berufstätige Steuerpflichtige können Aufwendungen für ein Studium nur beim Nachweis tatsächlichen Studierens und näherer Darlegung der Aufwendungen als Studienkosten absetzen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1368 Nr. 19
GAAAB-20372

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FG Münster, Urteil v. 15.05.2003 - 14 K 7166/01 E

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