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FG Köln Urteil v. - 5 K 7923/98 EFG 2004 S. 837 Nr. 11

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 2, GrEStG § 1

Grunderwerbsteuer:

Einräumung einer Verwertungsbefugnis i.S. von § 1 Abs. 2 GrEStG durch einen Leasingvertrag

Leitsatz

1) Enthält ein Leasingvertrag mehr Elemente eines Miet-/Pachtvertrags als solche, die auf Teilhabe/Einwirkungsmöglichkeit des Leasingnehmers an der Substanz des Grundstücks gerichtet sind, ist der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG in der Regel nicht erfüllt.

2) Erlangt der Leasingnehmer aufgrund des Leasingvertrags eine ihm nicht mehr entziehbare, nur aufgrund der eigenen Gefahrtragung eingeschränkte Position dahingehend, jederzeit und ohne weiteres verlangen zu können, als Eigentümer eingesetzt zu werden, spricht alles für eine, bereits bei Abschluss des Leasingvertrags eingeräumte, mit einem Eigentümer vergleichbare Stellung des Leasingnehmer.

3) Die ertragsteuerliche Bewertung des Leasingvertrags ist für die grunderwerbsteuerliche Behandlung unerheblich; sie kann allenfalls als Indiz verwertet werden.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 837 Nr. 11
NAAAB-20348

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FG Köln, Urteil v. 26.02.2003 - 5 K 7923/98

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