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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8171/02 EFG 2004 S. 999 Nr. 13

Gesetze: EStG § 5 Abs. 5 Nr. 2, HGB § 250 Abs. 2

Keine passive Rechnungsabgrenzung für Verzicht auf eine vereinbarte Hausverwaltertätigkeit

Leitsatz

Eine hausverwaltende Gesellschaft kann für Entschädigungen, die sie vereinbarungsgemäß für die vorzeitige Beendigung von Hausverwalterverträgen erhält, keine passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 679 Nr. 12
EFG 2004 S. 999 Nr. 13
UAAAB-20311

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 28.04.2003 - 8 K 8171/02

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