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BFH 20.11.2003 IV R 5/02, NWB 17/2004 S. 132

Gewerbesteuer | Beginn und Ende der Steuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 2 Abs. 1 GewStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die vermögensverwaltende Tätigkeit einer gewerblich geprägten PersGes unterliegt der GewSt. (2) Die (sachliche) GewSt-Pflicht einer gewerblich geprägten PersGes beginnt mit Aufnahme ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit. (3) Die GewSt-Pflicht einer gewerblich geprägten PersGes ist nicht von der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr abhängig. Dazu führt der Senat weiter aus: Die gewinnbringende Anlage von Kapitalvermögen seitens einer gewerblich geprägten PersGes ist nicht deshalb von der GewSt-Pflicht ausgenommen, weil die Gesellschaft sich auf die Darlehensgewährung an ein nahe stehendes Unternehmen beschränkt. (4) Die werbende Tätigkeit einer gewerblich geprägten PersGes endet, wenn nach Entnahm...

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