BFH Beschluss v. - V B 69/03

Erlass von rechtskräftig festgesetzter USt

Gesetze: AO § 227; UStG §§ 10, 14

Instanzenzug:

Gründe

Die Zulassung beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Sie erfolgt zur weiteren Klärung der Frage, ob —und ggf. unter welchen Umständen— ein (teilweiser) Erlass rechtskräftig festgesetzter Umsatzsteuer gerechtfertigt ist, wenn der leistende Unternehmer Umsatzsteuer auf von ihm zunächst rechtsirrtümlich als umsatzsteuerfrei beurteilte Umsätze wegen Konkurses (Insolvenz) des Leistungsempfängers nicht mehr durch nachträgliche Inrechnungstellung von Umsatzsteuer auf diesen abwälzen kann (vgl. bereits , BFH/NV 1989, 419; , BFH/NV 2003, 1098).

Von einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative FGO ab.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2004 S. 834 Nr. 6
PAAAB-20249