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Deutsche Erbschaftsteuer im Spannungsfeld jüngster europäischer Judikaturentwicklungen
I. Anwendbarkeit des EG-Vertrags auf die Erbschaftsteuer
Es war lange umstritten, ob und inwieweit die Besteuerung von Erbschaften in den nationalen Steuerrechtsordnungen an den europäischen Grundfreiheiten zu messen ist. Das FG Düsseldorf lehnte die Anwendbarkeit des EG-Vertrags auf die Erbschaftsteuer mit der Begründung ab, es handle sich um keine wirtschaftliche Betätigung ( EFG 1996, S. 1168; vgl. dazu die Kritik bei Staringer, SWI 1997, S. 87 ff.; Dautzenberg/Brüggemann, RIW 1997, S. 882). Der EuGH hatte die wirtschaftliche Tätigkeit noch in der Rs. Werner als Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Grundfreiheiten erkannt (, Werner, Slg. 1993, I-449). Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat allerdings im Erkenntnis vom (97/16/0400) entschieden, dass die Grundfreiheiten sehr wohl Bedeutung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer haben könnten, wenngleich die Anwendung der Niederlassungsfreiheit im zu entscheidenden Fall verneint wurde. Die hL dürfte davon ausgehen, dass die Grundfreiheiten auch bei Erbschaftsteuersachverhalten zu berücksichtigen sind, zumal erbschaftsteuerliche Vorschriften sowohl Erblasser...