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LG Hamburg 03.07.2003 316 S 23/01, NWB 16/2004 S. 126

Mietrecht | Mieterhöhung im Hinblick auf gute Wohnlage

Der Begriff „Adressenlage„ oder „gute Wohnlage„ ist ein Rechtsbegriff, der durch Tatsachen gefüllt werden muss. Solche Tatsachenfeststellungen – z. B. zum Geräuschpegel oder zur Verkehrsanbindung – kann das Gericht ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens treffen (AG Hamburg-Wandsbek, Urt. v. - 716 C 545/02). Insbesondere die angrenzende Bebauung und die Straßenführung sind ein prägendes Kriterium für die Bewertung der Wohnlage. Eine Wohnung unmittelbar an einer stark frequentierten Straßenkreuzung befindet sich hiernach auch dann nicht in „guter Wohnlage„, wenn die Wohnlage ansonsten als grundsätzlich gut zu bewerten ist ().

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