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BFH 01.10.1992 IV R 130/90

Abgabenordnung; | Treuhänder-Beteiligung an Kommanditgesellschaft

Eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung ist nicht durchzuführen, wenn eine KG zwei Gesellschafter hat und der eine Gesellschafter seine Beteiligung als Treuhänder für den anderen Gesellschafter hält. Weiter hat der BFH zu den Voraussetzungen, unter denen eine Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft entsteht, wenn zum Vermögen des einen Ehegatten ein gewerbliches Einzelunternehmen oder eine Kommanditbeteiligung an einem gewerblichen Unternehmen gehört, Stellung genommen ().

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