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OFD Frankfurt/M. 05.02.2004 S 2334 A - 13 - St II 3.01, NWB 16/2004 S. 122

Lohnsteuer | Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes

Durch Art. 1 der Verordnung zur Änderung der SachBezV v. (BGBl 2003 I S. 2103) sind die amtlichen Sachbezugswerte für das Kj 2004 festgesetzt worden. Im Kj 2004 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lstl. wie folgt zu bewerten: Bei Angehörigen der Bundeswehr: Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade mit Standort in den alten Ländern 47,92 €, mit Standort in den neuen Ländern 43,50 €; Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade mit Standort in den alten Ländern 86,26 €, mit Standort in den neuen Ländern 78,30 €; Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade mit Standort in den alten Ländern 162,94 €, mit Standort in den neuen Ländern 147,90 €. B...

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