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BFH 26.02.1992 I R 39/91

Körperschaftsteuer; | mündlich vereinbarte Erhöhung der Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers (§ 8 KStG)

Sind Eheleute je hälftig an einer GmbH beteiligt und ist der Ehemann Geschäftsführer, so führt eine mündlich zwischen den Gesellschaftern vereinbarte Erhöhung der Tätigkeitsvergütung nach dem nicht bereits deshalb zu einer vGA, weil im Anstellungsvertrag für Vertragsänderungen die Schriftform vereinbart ist. Dieser Formzwang kann von den Vertragsparteien jederzeit aufgehoben werden, wobei weder die Einigung über die Schriftform noch die Aufhebung der Schriftformklausel formbedürftig sind. Dies gilt auch, wenn der Ehemann als beherrschender Gesellschafter anzusehen ist (kein Widerspruch zum ). Die Klarheit der Vereinbarung kann sich aus der regelmäßigen Zahlung der erhöhten Gehaltsbezüge und aus der Abführung der LSt d...

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