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Diskont
Einführung zum Lexikon der Kapitalanlagen, Kapitalerträge und Finanzinnovationen
Diskont ist der für die Zeit vom Ankaufstag einer noch nicht fälligen, nominal unverzinslichen Forderung bis zum Fälligkeitstag abgezogene Geldbetrag. Diskontbeträge sind eine besondere Form von Zinsen, die der Erwerber beim Ankauf einer Forderung vorweg vom Nominalbetrag der Forderung abzieht. Nominalbetrag der Forderung abzüglich Diskont ergibt den Kaufpreis der Forderung. Dieser Vorwegabzug (Diskontierung) unterscheidet den Diskont von den i. d. R. nachträglich berechneten Zinsen herkömmlicher Art. Diskontiert werden insbesondere von Kreditinstituten angekaufte, noch nicht fällige Wechsel und Anweisungen, mit denen sich der Veräußerer des Wertpapiers bereits vor Fälligkeit der Forderung flüssige Geldmittel beschafft. Diskonte aus Wechseln und Anweisungen (einschließlich Schatzwechsel) sind im Privatbereich steuerpflichtige Erträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 8 EStG.