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BBK 12/2001 S. 4123

Bilanzielle Behandlung von Provisionsfortzahlungen nach Beendigung der Handelsvertretertätigkeit

Der wie folgt entschieden: (a) Wird einem Handelsvertreter für die Zeit nach Beendigung des Vertretungsverhältnisses die Fortzahlung einer Provision zugesagt, ohne dass der Anspruch vom Fortbestehen wirtschaftlicher Vorteile des Geschäftsherrn abhängen soll, so kann die hierdurch entstehende ungewisse Verbindlichkeit des Geschäftsherrn wirtschaftlich durch die Arbeitsleistung des Vertreters verursacht sein. Soweit dies der Fall ist und soweit der Vertreter die geschuldete Arbeitsleistung in der Vergangenheit erbracht hat, kann der Geschäftsherr eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen v. 24. 6. 1969 - I R 15/68, BStBl II S. 581, v. 28. 4. 1971 - I R 39, 40/70, BStBl II S. 601, und v. ...

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