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BBK 6/2001 S. 4098

Behandlung unberechtigter Entnahmen (§ 4 Abs. 3 und 4, § 15 Abs. 2, § 18 EStG)

Mit hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Bei einer PersGes, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, kommt die Aktivierung eines durch unberechtigte Entnahmen eines ungetreuen Gesellschafters entstandenen Ersatzanspruchs nicht in Betracht. (b) Unberechtigte Entnahmen führen beim ungetreuen Gesellschafter, anders als wenn er der Gesellschaft zustehende Zahlungen auf das eigene Konto umleitet, nicht zu Betriebseinnahmen. ?Hinweis: Diese BFH-Entscheidung ist zur ausführlichen Besprechung in einer der nächsten BBK-Ausgaben vorgesehen.

[HI]

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