Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung; | grobe Schätzungsfehler (§ 125 AO)
Auch mehrere grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen führen regelmäßig nicht zu der Annahme, das FA habe bewußt zum Nachteil des Stpfl. geschätzt. Mit Urt. v. - IV R 34/90 verneinte der BFH die Nichtigkeit des ESt-Bescheids, da sich ein willkürliches Verhalten des FA nicht feststellen ließ.