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BGH 03.12.1992 IX ZR 61/92

Rechtsberatung; | Sorgfaltspflichten eines Rechtsbeistands/Steuerberaters bei Gründung einer Gesellschaft

Ein Steuerberater, der auch als Rechtsbeistand tätig wird, unterliegt denselben Anforderungen an die Qualität seiner Rechtsberatung wie ein Anwalt. Wird er im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH tätig und sieht sich ein Gesellschafter später veranlaßt, wegen der Folgen einer fehlerhaften rechtlichen Beratung aus der Gesellschaft auszuscheiden (hier: steuerrechtlich fragwürdige Übertragung von Know-how), können dem Berater auch solche Verbindlichkeiten haftungsrechtlich zuzurechnen sein, die der Mandant in der Abfindungsvereinbarung freiwillig übernimmt - hier: Freistellung der Gesellschaft von durch die mangelhafte Beratung möglichen Steuernachforderungen ().

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