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BBK 22/2001 S. 4164

Betriebsaufgabe bei Beendigung der Eigenbewirtschaftung?

Mit Urteil v. 21. 9. 2000 - IV R 29/99 (BFH/NV 2001 S. 433) hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Eine Betriebsaufgabe ist nicht bereits deshalb anzunehmen, weil die Betriebsinhaber voraussichtlich nicht imstande sein werden, die Eigenbewirtschaftung des verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs nach Ablauf der Pachtzeit wieder aufzunehmen. (b) Die Abgabe einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung ist grundsätzlich selbst dann erforderlich, wenn die Betriebsinhaber eine Landabgaberente und eine Altersrente beantragen und auch beziehen. (c) Der Betrieb wird nicht zerschlagen, wenn die Betriebsinhaber einen Teil der landwirtschaftlichen Nutzflächen auf ihre Kinder übertragen und den Restbetrieb – wenn auch in verkleinertem Umfang – als sog. Verpachtungsbetrieb fortführen.

[Zi]

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