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BBK 15/2001 S. 4135

Ertragsteuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

Mit Urteil v. 18. 1. 2001 - IV R 58/99 (BBK KN-Nr. 120/01) hat der BFH entschieden, dass allein in der Kürze der zwischen Schenkung und Darlehensgewährung liegenden Zeit keine unwiderlegbare Vermutung für die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Verträge liegt. Das BMF hat dazu mit Schreiben v. 30. 5. 2001 - IV A 6 - S 2144 - 52/01 wie folgt Stellung genommen: Abweichend von der bisherigen Verwaltungsauffassung in Rn. 9 des (BStBl I S. 729) ist eine Abhängigkeit zwischen Schenkung und Darlehen nicht allein deshalb zu vermuten, weil die Vereinbarung von Schenkung und Darlehen zwar in mehreren Urkunden, aber innerhalb kurzer Zeit erfolgt ist. Die Beurteilung, ob eine gegenseitige Abhängigkeit der beiden Verträge vorliegt, ist anhand der gesamten Umstände des jeweiligen Einzel...

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