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BBK 14/2001 S. 4129

Gewährung von Investitionszulagen nach § 2 InvZulG 1999 für betriebliche Investitionen

Das ausführlich zur Gewährung von InvZul nach § 2 InvZulG 1999 für betriebliche Investitionen Stellung genommen. Zur Inanspruchnahme der InvZul nach § 2 InvZulG 1999 sind unbeschränkt und beschränkt Stpfl. i. S. des EStG und des KStG sowie PersGes und Gemeinschaften berechtigt, die bestimmte betriebliche Investitionen im Fördergebiet vornehmen. Das Schreiben erläutert auf insgesamt 69 Seiten die Grundsätze zur Anwendung der §§ 1, 2, 5 bis 11 InvZulG 1999. Es kann auf den Internetseiten des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de eingesehen bzw. heruntergeladen werden und wird im BStBl I veröffentlicht werden. Des Weiteren kann das Schreiben gegen Kostenerstattung beim NWB-Kundenservice unter 0 23 23 / 1 41-1 71 angefordert werden.

[Zi]

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