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BBK 10/2001 S. 4115

Kapitalgesellschaft; Einschränkung des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG

Nach Tz. 35 des (BBK KN-Nr. 192/99) ist § 8 Abs. 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (§ 8 Abs. 4 KStG n. F.) erstmals für den Veranlagungszeitraum 1997 anzuwenden, und zwar auch in den Fällen, in denen der Verlust der wirtschaftlichen Identität i. S. des § 8 Abs. 4 KStG n. F. schon vor 1997 eingetreten ist. Treffen in solchen Fällen Verluste aus der Zeit vor dem Wegfall der wirtschaftlichen Identität und Verluste aus der Zeit nach dem Wegfall der wirtschaftlichen Identität mit Gewinnen zusammen, die in der Zeit zwischen dem Wegfall der wirtschaftlichen Identität und dem Beginn des Veranlagungszeitraums 1997 erzielt wurden, kommt es für den Umfang des Wegfalls der Abzugsfähigkeit dieser Verluste im Veranlagungszeitraum 1997 dara...

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