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BBK 5/2001 S. 4096

GmbH; Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

Das FG Hamburg hat mit rkr. Urteil v. - II 457/99 (EFG 2001 S. 160) wie folgt entschieden: (a) Auch bei einer personengebundenen KapGes darf der erwirtschaftete Ertrag nicht in voller Höhe als Tätigkeitsvergütung des Ges.-Gf. ausgekehrt werden; der Gesellschaft muss etwa ein Viertel ihres Geschäftserfolgs verbleiben, gerade auch um Rücklagen für Zeiten eines eventuellen Betriebsausfalls oder der Verpflichtung einer Vertretung, z. B. bei Krankheit ihres Geschäftsführers, bilden zu können. (b) Bei Bewertung des Verhältnisses Gewinn/Geschäftsführergehalt ist nicht nur auf die Verzinsung des nominellen Stammkapitals, sondern auch darauf abzustellen, dass bei einer personengebundenen GmbH die „Geschäftsidee„, die den Alleingesellschafter veranlasst hat, mit dieser an den Markt zu gehen, zur Gesellschaftssphäre...

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