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BBK 2/2001 S. 4081

Bekanntmachung des Gesetzes zur Änderung des InvZulG 1999

Das Gesetz zur Änderung des InvZulG 1999 v. ist im BGBl 2000 I S. 1850 verkündet worden. Durch Art. 3 Nr. 1 Buchst. b dieses Gesetzes werden rückwirkend zum geldwerte Vorteile aus der privaten Nutzung arbeitgebereigener PC sowie betrieblicher Telekommunikationseinrichtungen unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuer- und damit auch sozialversicherungsfrei gestellt. Ferner sieht das Gesetz neben der Aufstockung der InvZul für Erstinvestitionen im östlichen Randgebiet des Fördergebiets ab dem Jahr 2001 um 2,5 %-Punkte auf 15 v. H. bei der Grundzulage bzw. 27,5 v. H. bei der erhöhten Zulage die Begrenzung der InvZul für betriebliche Investitionen in der Arbeitsmarktregion Berlin auf 20 v. H. und einen Ausschluss der Förderung von Ersatzinvestitionen ab dem Jahr 2000 vor. ?Hinweis: Über die w...

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