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BBK 1/2001 S. 4077

Zuständiges FA für den Investitionszulagenantrag

Sind nach den Regelungen der AO 1977 in einer Großstadtgemeinde (z. B. Berlin) mehrere FÄ für die Besteuerung nach dem Einkommen zuständig, kann der Antrag auf Gewährung von InvZul fristwahrend bei jedem dieser FÄ gestellt werden ().

[HI]

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