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Einkommensteuer; | ein Dispacheur ist kein Freiberufler (§ 18 EStG)
Der Dispacheur übt keinen freien Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 EStG aus (). Nach Auffassung des Senats ist es nicht ausgeschlossen, daß ein Dispacheur von seinen übrigen Einnahmen zu trennende Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt, wenn er aufgrund seiner in der Praxis erworbenen Kenntnisse gelegentlich begründete Gutachten auf dem Gebiet der ihm vertrauten Rechtsgebiete erstellt.