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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 300/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1

Einkommensteuergesetz: Berücksichtigung von Sprachcomputern bei den Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für einen Sprachcomputer (Deutsch/Englisch) mit der Ausstattung einer französischen Sprachkarte sind nur dann den Werbungskosten zuzurechnen, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Lebensführung ganz in den Hintergrund tritt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAB-17665

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 25.02.2004 - V 300/00

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