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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 362/01 EFG 2004 S. 805 Nr. 11

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 23 Abs. 1

Einkommensteuer: Die Auseinandersetzung einer stillen Gesellschaft führt nicht zu Spekulationseinkünften im Sinne von § 23 Abs. 1 EStG.

Leitsatz

Die Kündigung und Auseinandersetzung einer stillen Gesellschaft im Sinne von § 230 HGB ist kein Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 EStG. § 23 EStG kann auf die Auseinandersetzung einer stillen Gesellschaft auch nicht analog angewendet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1071 Nr. 18
EFG 2004 S. 805 Nr. 11
KÖSDI 2004 S. 14244 Nr. 7
NAAAB-17653

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.01.2004 - III 362/01

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