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Jahresabschluss
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
I. Definition
[i]Der Kaufmann [i] hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen. [i] Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung [i] sowie bei Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften [i] zusätzlich einen Anhang. [i] Im Anhang sind die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung weiter zu untergliedern und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erläutern. [i]
Behringer, „Fast Close – Möglichkeiten und Grenzen der Beschleunigung der Jahresabschlussarbeiten” [i]
Rüntz, „Praxisfragen nach Einführung des elektronischen Handelsregisters”, [i]
Koss, „Offenlegung von Jahresabschlüssen im Internet in der Praxis”, [i]
Werner, „Läuft die Publizitätspflicht für Jahresabschlüsse bis 2005 ins Leere”, ... [i]