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BFH 08.12.1992 VIII R 78/89

Einkommensteuer; | Guthabenzinsen aus einem Bausparvertrag (§ 11 EStG)

Guthabenzinsen aus einem Bausparvertrag sind nach dem zugeflossen, wenn sie dem Bausparguthaben zugeschlagen worden sind. Zugeschlagene Zinsen erhöhen das Guthaben und sind deshalb in - verzinsliche - Vereinbarungsdarlehen umgewandelte Zinseinnahmen. Das gilt jedenfalls bei einer vertraglich vorab vereinbarten Verfügungsbeschränkung als Folge der im Interesse des Stpfl. liegenden Umwandlung der Zinsen in Kapital. Diese Vereinbarung ist Teil des Bausparvertrags.

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