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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 144/03 EFG 2004 S. 620

Gesetze: AO § 174 Abs. 3 S. 1, AO § 174 Abs. 3 S. 2, AO § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, EStG § 4 Abs. 1 S. 2, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2

Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheides bei Entnahme von Sonderbetriebsvermögen einer KG in das Privatvermögen einer GbR mbH und ursprünglich vom FA anerkannter Buchwertübertragung

Leitsatz

Der bestandskräftige Feststellungsbescheid, mit dem das FA die Übertragung von Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft zum Buchwert auf eine GmbH & Co. GbR mbH zugelassen hat, kann nach § 174 Abs. 3 AO 1977 geändert, und die Besteuerung der in dem Sonderbetriebsvermögen ruhenden stillen Reserven nachgeholt werden, wenn das FA ursprünglich die übernehmende GbR mbH als gewerblich geprägte Personengesellschaft eingestuft hat, also von einer Überführung aus dem Sonderbetriebsvermögen in Betriebsvermögen ausgegangen ist, diese Annahme sich aber nachträglich aufgrund des , BGHZ 142, 315 als unrichtig herausgestellt hat und das FA nunmehr von Anfang an von einer Überführung des Sonderbetriebsvermögens in das Privatvermögen bei der GbR mbH und damit von einer Entnahme unter Realisierung der stillen Reserven ausgeht (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1198 und BStBl I 2001, 614).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 620
EFG 2004 S. 620 Nr. 9
KÖSDI 2004 S. 14209 Nr. 6
UAAAB-17441

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 01.12.2003 - 10 K 144/03

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