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IWB 6/2004 S. 836

Polen | Einführung eines einheitlichen Satzes für alle Einkommensteuern und die Mehrwertsteuer

Die Sätze für die Steuer auf Einkommen natürlicher Personen betragen derzeit 40 %, 30 % und 19 %. Der Gewinnsteuersatz (Körperschaftsteuersatz) liegt bei 19 %. Für die Mehrwertsteuer gelten der Regelsteuersatz von 22 % und zwei ermäßigte Steuersätze (3 % und 7 %). Die polnische Regierung beabsichtigt jetzt, einen einheitlichen linearen Steuersatz von 15 % unter Wegfall von Steuererleichterungen einzuführen. Auch der Mehrwertsteuersatz soll einheitlich auf 15 % festgelegt werden. Damit würde Polen sogar unter der flat rate von 19 % für alle o. g. Steuern bleiben, die die Slowakei ab eingeführt hat (Quelle: Gazeta wyborcza, Warschau v. ).

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