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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 655/99 EFG 2004 S. 761

Gesetze: AO § 12 Satz 1 InvZulG § 2

Betriebsstättenbegriff im Investitionszulagenrecht

Leitsatz

  1. Das bloße Optionsrecht, Räume zur eigenen Verfügung zu erhalten, begründet keine eigene Betriebsstätte.

  2. Für eine Betriebsstätte i.S.d. § 12 Satz 1 AO ist es erforderlich, dass der Unternehmer eine nicht nur vorübergehende, über die bloße (tatsächliche) Nutzungsmöglichkeit hinausgehende Verfügungsmacht über die betreffende Geschäftseinrichtung oder Anlage ausübt. Der Nutzende muss eine einem Mieter ähnliche Rechtsposition innehaben.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 761
EFG 2004 S. 761 Nr. 10
DAAAB-17195

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.11.2003 - 2 K 655/99

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