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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 5320/00 EFG 2004 S. 614

Gesetze: AO § 122 Abs. 5, VwZG § 3, AO § 183, AO § 110

Zustellung durch Niederlegung

Leitsatz

1. Der Wirksamkeit der Bekanntgabe steht nicht entgegen, dass die Postzustellungsurkunde im Adressfeld den angegebenen Empfänger nicht als den gem. § 183 AO gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten ausweist.

2. Mit der Niederlegung beim Postamt der Wohnsitzgemeinde und der Mitteilung hierüber ist die Ersatzzustellung gem. § 3 Abs. 3 VwZG i.V.m. § 182 ZPO vollzogen und damit die Zustellung der angefochtenen Bescheide rechtswirksam.

3. Durch den Hinweis auf die Abweichungen in dem Steuerbescheid wird der ursächliche Zusammenhang zwischen unterbliebener Anhörung und Versäumen der Einspruchsfrist unterbrochen und überlagert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 614
EFG 2004 S. 614 Nr. 8
SAAAB-17164

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 20.09.2001 - 12 K 5320/00

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