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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 7 K 7067/01 EFG 2004 S. 737

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3EStG § 33 Abs. 1GG Art. 2 Abs. 1GG Art. 6 GG Art. 14

1. Beschränkung des Abzugs von Vorsorgeleistungen verfassungsgemäß2. Ausschluss von Unterhaltsleistungen für Kinder als außergewöhnliche Belastung verfassungsgemäß

Leitsatz

1. Vorsorgeaufwendungen dienen als Vorsorgemaßnahme für künftige Zeiten nicht der aktuellen Existenzsicherung des Steuerpflichtigen. Die Beschränkung des Abzugs dieser Aufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG berührt deshalb nicht die Freistellung des Existenzminimums von der Besteuerung.

2. Der Ausschluss von Unterhaltsleistungen für Kinder, für die ein Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht, vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ist verfassungsgemäß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 737
EFG 2004 S. 737 Nr. 10
DAAAB-17156

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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 09.12.2003 - 7 K 7067/01

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