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BAG 04.03.2004 8 AZR 196/03, NWB 12/2004 S. 95

Arbeitsrecht | formularmäßige Vertragsstrafenabreden im Arbeitsvertrag

Bei der Anwendung der §§ 305 ff. BGB über vorformulierte Vertragsbedingungen auf Arbeitsverträge sind gem. § 310 Abs. 4 Satz 10 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Es bestand Streit, ob Vertragsstrafenversprechen in vorformulierten Arbeitsverträgen noch zulässig sind, da nach § 309 Nr. 6 BGB eine in AGB enthaltene Bestimmung, durch die dem Verwender u. a. für den Fall, dass der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, eine Vertragsstrafe versprochen wird, unwirksam ist. Das BAG hat nun mit Urt. v. 4. 3. 2004 - 8 AZR 196/03 entschieden, dass auch nach der neuen Rechtslage entsprechende Vertragsstrafenabreden im Arbeitsrecht nicht generell unzulässig sind. Dies gilt nur für Vertragsstrafenversprechen, die den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen und des...

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