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IWB Nr. 5 vom Seite 239 Fach 11 Europäische -Gemeinschaften Gr. 2 Seite 612

Überblick über die Transaktionswertmethode zur Ermittlung des Zollwerts

von Dipl.-Finanzwirt Michael Hundebeck, Haarmann, Hemmelrath & Partner, Frankfurt am Main

Die meisten Zollsätze und Einfuhrumsatzsteuersätze sind definiert als prozentueller Anteil vom Wert der angemeldeten Waren. Daher sind einheitliche Regelungen unerlässlich, die festlegen, von welchem Wert die Einfuhrabgaben berechnet werden. Das gemeinschaftliche Zollwertrecht ist in den Art. 28 bis 36 der VO (EG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex – ZK) enthalten. Ergänzende Bestimmungen enthält die VO (EG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zum Zollkodex (ZK-DVO). Die Regelungen des ZK beruhen auf dem internationalen Übereinkommen zur Durchführung des Art. VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994, dem GATT-Zollwert-Kodex 1994, der Teil der Vereinbarung über die Errichtung einer Welthandelsorganisation (World Trade Organisation = WTO) ist.

Nach der Präambel zum GATT-Zollwert-Kodex soll der Zollwert auf einfachen und auf objektiven Kriterien beruhen, die mit der Handelspraxis in Einklang stehen, und wann immer es möglich ist, soll die Zollwertermittlung auf Basis des Transaktionswerts erfolgen. In über 90 % aller Fälle wird der Zollwert eingeführter Waren nach der Transa...

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