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OVG NRW 12.05.2003 1 A 1759/02, NWB 11/2004 S. 88

Beamtenrecht | Unzulässigkeit einer Konkurrentenklage bei bereits besetzten Dienstposten

Der in einem Auswahlverfahren um die Besetzung eines Dienstpostens unterlegene Bewerber kann die Überprüfung seiner im Klageverfahren erster Instanz geltend gemachten Rechtsbehauptung, mit der Bevorzugung seines Konkurrenten sei ein Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (sein Bewerbungsverfahrensanspruch) verletzt worden, nicht mehr weiter verlangen, nachdem dem Konkurrenten unter Einweisung in eine Planstelle der ausgeschrieben gewesene Dienstposten übertragen worden ist. Nach dem Beschl. des OVG NRW v. - 1 A 1759/02 gibt dabei auch die Entscheidung des (BVerwGE 115, 89) keine Veranlassung zur Abkehr von den bisher maßgebenden Grundsätzen.

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