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BSG 17.02.2004 B 1 Kr 5/02 R , NWB 11/2004 S. 87

Krankenversicherung | kein Anspruch auf Kostenübernahme bei Nierentransplantation im Ausland

Wer sich auf eigene Kosten im vertragslosen Ausland (hier: in den USA) eine Spenderniere transplantieren lässt, kann dafür bei seiner deutschen Krankenkasse keine Erstattung der angefallenen Kosten verlangen. So entschied das BSG in seinem Urt. v. 17. 2. 2004 - B 1 Kr 5/02 R und bestätigte damit die Urteile der Vorinstanzen. Eine Kostenübernahme für Behandlungen im Ausland kann bei stationären Behandlungen allenfalls dann erfolgen, wenn die Behandlung „nur im Ausland möglich„ sowie „aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich gewesen„ sei. Davon kann jedenfalls dann nicht ausgegangen werden, wenn der Entschluss zur Behandlung im Ausland im Wesentlichen von der Aussicht auf eine kürzere Wartezeit bis zur Transplantation motiviert gewesen sei. Die Wartezeit des Klägers in Deutschland au...

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