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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 15/00 EFG 2004 S. 743

Gesetze: FGO § 90a Abs. 2, BRAGO § 117, BRAGO § 24

Gerichtsbescheid

Antrag auf mündliche Verhandlung

Rechtsmissbrauch

Verhandlungsgebühr

Erledigungsgebühr

Umsatzsteuer 1996

Leitsatz

Das Finanzamt handelt rechtsmissbräuchlich, wenn es nach dem Ergehen eines klagestattgebenden Gerichtsbescheides Antrag auf mündliche Verhandlung stellt und den Erlass eines dem Gerichtsbescheid Rechnung tragenden Änderungsbescheides ankündigt, um dadurch den Anfall der Verhandlungsgebühr zu verhindern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 743
CAAAB-16770

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG des Saarlandes, Urteil v. 21.01.2004 - 1 K 15/00

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