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FG München Urteil v. - 1 K 3702/01 EFG 2004 S. 673

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Dauerschuldcharakter bei Umschuldung im Zusammenhang mit ursprünglich zum Anlagevermögen, nunmehr aber zum Umlaufvermögen gehörenden Grundstücken

Darlehensablösung und Dauerschuld

Gewerbesteuermessbetrag 1991 und 1992

Leitsatz

1. Gehören im Zusammenhang mit der Gründung einer vermögensverwaltenden, gewerblich geprägten Personengesellschaft erworbene Grundstücke anfangs zum Anlagevermögen, so verlieren die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen ihren Dauerschuldcharakter nicht dadurch, dass später ein gewerblicher Grundstückshandel eröffnet wird und die Grundstücke nunmehr zum Umlaufvermögen gehören.

Werden diese Dauerschulden nunmehr durch ein neu aufgenommenes Darlehen getilgt, reicht der Dauerschuldcharakter des abgelösten Darlehens nicht aus, um automatisch auch den neuen Kredit als Dauerschuld zu qualifizieren.

2. Zur Qualifizierung von Kontokorrentschulden und Krediten zur Finanzierung des Erwerbs von Umlaufvermögen als Dauerschulden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 673
NAAAB-16762

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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 05.11.2003 - 1 K 3702/01

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