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Sächsisches FG Beschluss v. - 2 V 2383/01

Gesetze: FGO § 62 Abs. 1, FGO § 62 Abs. 3 S. 3, FGO § 62 Abs. 3 S. 6, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Keine Aussetzung der Vollziehung bei Unzulässigkeit der Klage

Zweifel an der Bevollmächtigung des Steuerberaters

Leitsatz

1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen nicht, wenn die Klage in der Hauptsache bereits deshalb ohne Aussicht auf Erfolg ist, weil sie bei summarischer Prüfung wegen des fruchtlosen Verstreichens einer durch den Berichterstatter gesetzten Ausschlussfrist zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht für den als Prozessbevollmächtigten aufgetretenen Steuerberater unzulässig ist.

2. Die Berücksichtigung des Vollmachtsmangels ist ermessensgerecht, wenn Zweifel an der Bevollmächtigung und/oder am Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht bestehen und diese Zweifel trotz Aufforderung zur Vollmachtsvorlage bzw. weiterer Nachfrage nicht ausgeräumt werden.

3. Zweifel an der Bevollmächtigung des Klägervertreters bestehen dann, wenn dieser soweit ersichtlich auch im Rechtsbehelfsverfahren ohne Vollmachtsvorlage tätig geworden ist und der Vertreter zwar die Begründung der Klage in Aussicht stellt, diese aber ohne weitere Begründung trotz Aufforderung des Gerichts unterblieben ist.

Fundstelle(n):
KAAAB-16750

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Sächsisches FG, Beschluss v. 29.04.2002 - 2 V 2383/01

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