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IWB 4/2004 S. 827

Slowakei | Grunderwerbsteuer vereinheitlicht

Mit Wirkung ab 1. 1. 2004 gilt eine einheitliche Grunderwerbsteuer (Steuer für den Erwerb von Immobilien) von 3 % (s. SME, Bratislava, v. 29. 12. 2003). Steuerbemessungsgrundlage ist der vertraglich vereinbarte Preis oder Grundstückswert. Damit wurden die bisher geltenden sieben verschiedenen Grunderwerbsteuersätze vereinheitlicht und es entfällt die getrennte Besteuerung von Gebäuden sowie Grund und Boden. Es gelten Mindestgrundstückspreise, die nach den zur Zeit der Grundbucheintragung gültigen Vorschriften ermittelt werden. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Übertragung von Immobilien ist durch eine Novelle zum Gesetz über die Erbschaft- und Schenkungsteuer aufgehoben worden.

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